✓ Schweizer Aktiengesellschaft✓ Zugelassene Berufsträger in den Zielländern

EU-Insolvenz · Vermögensschutz · Firmengründung · Abwicklung

Schulden lösen. Vermögen schützen.
Neu durchstarten.

Wir begleiten Mandanten aus Deutschland, Österreich und der ganzen EU — diskret, rechtssicher und aus einer Hand. Vorbehaltsaufgaben übernehmen ausschließlich zugelassene Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den Zielländern.

Persönlicher Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

Ehrlich von Anfang an: Eine EU-Insolvenz setzt die echte Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts voraus — ob das für Sie realistisch ist, klärt die kostenlose Analyse.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wo drückt es bei Ihnen am meisten?

Wenige Minuten · unverbindlich · Ergebnis sofort

ab 12 Monaten

zur Restschuldbefreiung in Irland

3 Länder

Irland · Lettland · Spanien

EU-weit

anerkannt — auch gegenüber deutschen Gläubigern

0 €

für Analyse und Erstgespräch

So einfach ist der erste Schritt

  1. 1

    Analyse ausfüllen

    8 Fragen, 3 Minuten — kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Ehrliche Einschätzung erhalten

    Sofort online, im Detail dann im kostenlosen Erstgespräch.

  3. 3

    Begleitet ins Verfahren

    Von der Verlagerung des Lebensmittelpunkts bis zur Restschuldbefreiung.

Wir sagen Ihnen auch, wenn es nicht funktioniert

Eine EU-Insolvenz ist ein wirksames Instrument — aber kein Trick. Ohne echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts gibt es kein Verfahren, und wer Ihnen etwas anderes verspricht, riskiert Ihre Restschuldbefreiung. Unsere Analyse filtert deshalb zuerst: Passt der Weg zu Ihrem Leben, Ihren Schulden, Ihrer Familie? Wenn nein, sagen wir das — kostenlos und bevor Sie einen Euro ausgeben.

  • Schneller

    Verfahren in Irland führen regelmäßig nach etwa einem Jahr zur Restschuldbefreiung.

  • Anerkannt

    Die Restschuldbefreiung wirkt über die EU-Insolvenzverordnung auch gegenüber deutschen Gläubigern.

  • Ganzheitlich

    Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung, Abwicklung einer Alt-GmbH — wir denken die unternehmerische Seite mit.

Die wichtigsten Fragen — ehrlich beantwortet

Ist eine EU-Insolvenz legal?

Ja. Die EU-Insolvenzverordnung regelt, dass das Insolvenzverfahren dort stattfindet, wo Ihr Lebensmittelpunkt (COMI) liegt — und dass die Restschuldbefreiung EU-weit anerkannt wird. Voraussetzung ist, dass die Verlagerung echt ist.

Muss ich wirklich umziehen?

Ja. Ohne tatsächliche Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts funktioniert keines dieser Verfahren. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verkauft Ihnen ein Risiko, kein Verfahren.

Wie lange dauert es?

Je nach Land und Einzelfall: In Irland regelmäßig etwa 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung, in Lettland und Spanien abhängig vom Verfahrensweg auch länger. Eine seriöse Einschätzung gibt es erst nach der Analyse Ihrer Situation.

Alle Fragen & Antworten →

Finden Sie in 3 Minuten heraus, ob eine EU-Insolvenz für Sie infrage kommt.

Kostenlos, unverbindlich und ohne Beschönigung — wenn es nicht passt, sagen wir Ihnen das auch.

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